Kontakt und Amtszeiten

Kontaktdaten von Stadtgemeinde Neulengbach
AnschriftStadtgemeinde Neulengbach
Kirchenplatz 2
3040 Neulengbach
Telefon+43 2772 52105 0
Faxnummer+43 2772 52105 55
Webhttp://www.neulengbach.gv.at
E-Mail-Adressebuergerservice@neulengbach.gv.at
Rathaus
  • Mo, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Di 16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 24.04.2024 ab 08:00 Uhr

Rechtswirksame Anbringen

Gemäß § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden die Adressen sowie die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen, unter welchen Anbringen rechtswirksam bei der Stadtgemeinde Neulengbach eingebracht werden können, nachfolgend angeführt:


Postanschrift: Stadtgemeinde Neulengbach, Kirchenplatz 2, 3040 Neulengbach

Telefon: 02772 52105

Fax: 02772 52105 55

Email: buergerservice@neulengbach.gv.at


Gemäß § 13 Abs 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher Anbringen, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form eingebracht werden, die die Feststellung des Zeitpunktes des Einlanges ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.


Anbringen, die mittels Email eingebracht werden, sind an die offizielle Email-Adresse der Stadtgemeinde Neulengbach zu übermitteln. An andere Email-Adressen übermittelte Anbringen sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht - ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.

Email gelten nicht als rechtswirksam eingebracht, wenn sie

  • einschließlich der Anhänge die Größe von zehn Megabyte überschreiten
  • verschlüsselt sind
  • Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (zB Cloud-Diensten) enthalten, das diese Inhalte aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden.

Gemäß § 13 Abs 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 werden folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:


Amtsstunden

Montag 8:00-15:30 Uhr
Dienstag 8:00-18:30 Uhr
Mittwoch 8:00-15:30 Uhr
Donnerstag 8:00-15:30 Uhr
Freitag 8:00-12:00 Uhr


Parteienverkehr

Montag 8:00-12:00 Uhr
Dienstag 16:00-18:30 Uhr
Mittwoch 8:00-12:00 Uhr
Donnerstag 8:00-12:00 Uhr
Freitag 8:00-12:00 Uhr



Davon abweichend gilt:

Faschingsdienstag - 8:00 - 12:00 Uhr

Karfreitag - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden

Betriebsausflug - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden

Reserlmarkt - 8:00 - 12:00 Uhr

15. November - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden

24. Dezember - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden

31. Dezember - kein Parteienverkehr und keine Amtsstunden




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