Eheschließung

Anmeldung

Die Ermittlung der Ehefähigkeit (früher Aufgebot) kann frühestens 6 Monate vor dem eigentlichen Hochzeitstermin vorgenommen werden. Ungeachtet dessen können Sie Ihren Wunschtermin für die Eheschließung auch schon vorher reservieren und auch die erforderlichen Unterlagen vorlegen. 

Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit wird erledigt:

 Aufnahme der Personaldaten

 Abgabe von Erklärungen (z.B.Namensführung)

 Unterschriften der Verlobten (daher sollten Sie beide anwesend sein)

 Bezahlung von Gebühren und Abgaben

 Besprechung des Trauungsablaufs

 Für die Ermittlung der Ehefähigkeit sollten Sie sich ca. 1 Stunde Zeit nehmen. 

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung Ihrer Hochzeit benötigen Sie folgende Unterlagen:

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)

Nachweis des Wohnsitzes (nicht erforderlich bei aufrechter Meldung in Österreich)

Heiratsurkunde der letzten Ehe

Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (i.d.R. Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)

Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder 

Optional: Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung 

Für Eheschließungen von Personen mit fremder Staatsangehörigkeit bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. 

 

Sonderhochzeiten

Sonderhochzeit bedeutet die Durchführung einer standesamtlichen Trauung an einem Ort (innerhalb des Verbandsgebietes, das sind die Stadtgemeinde Neulengbach, sowie die Marktgemeinden Eichgraben, Maria-Anzbach, Kirchstetten und Asperhofen) außerhalb des Rathauses Neulengbach. 

ANMERKUNG: Während der Öffnungszeiten unserer Büros (Mo, Mi - Fr 08.00 bis 12.00 Uhr sowie am Dienstag von 16.00 bis 18.30 Uhr) können keine Sonderhochzeiten stattfinden, da zu diesen Zeiten die Standesbeamten Dienst im Rathaus Neulengbach zu versehen haben.

Informationen:

Mag. Anna Großler, Tel. 02772/52105-33, anna.grossler@neulengbach.gv.at

Heiraten im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, verlangt die dortige Behörde von österreichischen Staatsbürgern - neben anderen Dokumenten - üblicherweise ein österr. Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bestätigung, dass Sie nach österreichischem Recht alle Ehevoraussetzungen erfüllen (Gültigkeit 6 Monate). Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie von Ihrem österr. Wohnsitzstandesamt. Da das Verfahren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, dem der Anmeldung zur Eheschließung ("Ermittlung der Ehefähigkeit") gleicht, benötigen Sie dafür dieselben erforderlichen Unterlagen.

HINWEIS: Da in ausländischen Heiratsurkunden die Namensführung nach Eheschließung manchmal nicht eingetragen wird, empfehlen wir, die gewünschte Namensführung schon vorher beim österreichischen Standesamt bekanntzugeben (sinnvoller Weise, wenn Sie sich das Ehefähigkeitszeugnis besorgen). Sie erhalten dann, wenn Sie mit der ausländischen Heiratsurkunde zurückgekehrt sind, eine entsprechende Bestätigung über die Namensführung und ersparen sich damit Schwierigkeiten mit österreichischen Behörden.

Bitte beachten Sie weiters: Heiratsurkunden von manchen Ländern werden in Österreich nicht automatisch akzeptiert! Diese müssen mit einer Überbeglaubigung bzw. Apostille versehen sein. Wenn dies alles erledigt ist und Sie sich wieder in Österreich befinden, müssen Sie Ihre Heiratsurkunde von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzen lassen. 

Gebühren

Aufgrund der vielfältigen Gebühren, ersuchen wir Sie sich diesbezüglich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzen. 


Standesamt Neulengbach, A-3040 Neulengbach, Austria

Tel: +43 (0)2772 52106, Fax: ++43 (0)2772 52105 55

standesamt@neulengbach.gv.at

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