Eingetragene Partnerschaft

Seit 01.01.2019 gibt es die Möglichkeit zu heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Generell haben beide Einrichtungen ähnliche Rechtswirkungen, es gibt aber auch ein paar Unterschiede, beispielsweise:

in manchen Ländern wie etwa USA oder Irland wird die eingetragene Partnerschaft nicht anerkannt

Kinder von eingetragenen Partnerschaften gelten unehelich, d.h. der Partner wird nicht automatisch als Elternteil eingetragen. Es müsste eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden und die gemeinsame Obsorge bestimmt werden

Die Anmeldung bzw. erforderlichen Unterlagen sind für Ehe und eingetragene Partnerschaften gleich.


Standesamt Neulengbach, A-3040 Neulengbach, Austria

Fon: +43 (0)2772 52106, Fax: ++43 (0)2772 52105 55

standesamt@neulengbach.gv.at

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