Staatsbürgerschaft

Staatsbürgerschaftsnachweis

Staatsbürgerschaftsevidenzstelle Neulengbach

3040 Neulengbach, Kirchenplatz 2, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 6 

Tel. (02772) 52106 

Telefax (02772) 52105 55 

Email: standesamt@neulengbach.gv.at

Parteienverkehr zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 16:00 bis 18:30 Uhr


Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss ab der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich gestellt werden. Für Minderjährige müssen die Obsorgeberechtigten (Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter) den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.


Vollmacht

Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann auch mittels schriftlicher Vollmacht erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass neben der Vollmacht aus Gründen der Rechtssicherheit auch eine Kopie des Ausweises der Person (Seite mit den persönlichen Daten), für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll, vorgelegt werden muss (Anordnung des Amtes der NÖ. Landesregierung, Abt. IVW. 2). Weiters muss sich der oder die Bevollmächtigte bei der Antragstellung ausweisen. Die Vollmacht unterliegt mit EUR 3,90 der Bundesgebührenpflicht.

Textbeispiel:

„Ich, Vor- und Familienname, Geburtsdatum, bevollmächtige Herrn/Frau Vor- und Familienname, Geburtsdatum, mich vor der Behörde in Angelegenheit …….. zu vertreten.“

 

Pro Staatsbürgerschaftsnachweis sind EUR 42,45 in bar zu entrichten (ggf.zuzüglich EUR 3,90 bei Vorlage einer Vollmacht).

Ausnahme: Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind ist gebührenfrei, sofern der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.


Ausländer, die um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen möchten und im Bezirk St. Pölten-Land den Hauptwohnsitz haben, wenden sich zuständigkeitshalber an die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/9025-37155, Email: staatsbuergerschaft.bhpl@noel.gv.at , Staatsbürgerschaftsreferat.

 

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises

Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente (im Original) benötigt:

Lichtbildausweis

Geburtsurkunde

Nach Verleihung:

Lichtbildausweis

Geburtsurkunde

Verleihungsbescheid

 

Standesamt Neulengbach, A-3040 Neulengbach, Austria

Fon: +43 (0)2772 52106, Fax: ++43 (0)2772 52105 55

standesamt@neulengbach.gv.at

Teile diesen Eintrag

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter